Kassenpflichtige Leistungen

Diese Dienstleistungen werden von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen.
Wir erledigen die Formalitäten.

Abklärung und Beratung

Mittels eines Abklärungsinstrumentes klärt eine Fachperson, gemeinsam mit dem Klienten, allfälligen Bezugspersonen und dem Hausarzt den Pflege- und Betreuungsbedarf ab. Dieser wird nach Bedarf, oder erstmals nach drei Monaten, oder bei Langzeitklienten alle sechs Monate erneuert.
Wir beraten Sie und Ihre Bezugspersonen in Gesundheits- und Krankheitsfragen, sowie im Umgang mit Hilfsmitteln und Apparaten.

Behandlungspflege

Darunter fallen diejenigen Verrichtungen wie zum Beispiel: Kontrolle der Vitalzeichen, Kontrolle des Blutzuckers, Richten und Verabreichen von Medikamenten, Injektionen und Infusionen, anlegen von Verbänden, Wundberatung, Fusspflege bei Diabetiker, etc.

Grundpflege

Zu diesen Leistungen gehören die Körperpflege wie, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege.
Die Hilfe beim An- und Ausziehen, Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen,das Durchführen von Prophylaxen, die Mobilisation, Lagerungen, etc.
Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden.

Pflegeverbrauchsmaterial

Bestimmte Materialien, welche wir für die Pflege benötigen, werden, wenn sie auf der MiGel Liste (Mittel und Gegenstände) aufgeführt sind, von der Krankenkasse übernommen. Materialien welche nicht auf der Liste aufgeführt sind, gehen zu Lasten des Klienten. Wir beraten Sie gerne.