Diese Leistungen werden nur im Zusammenhang mit pflegerischen Leistungen erbracht.Der Bedarf und der Umfang der Leistungen werden vorgängig von einer Fachperson mittels eines Abklärungsinstruments, gemeinsam mit dem Klienten, Bezugspersonen und dem Hausarzt abgeklärt. Es wird ein zeitlicher Rahmen festgelegt.
Hauswirtschaftliche Leistungen sind: Reinigen, waschen, bügeln, einkaufen, mit oder ohne Klient, kochen, etc.
Sozialbetreuerische Leistungen sind: Vorlesen, spazieren, spielen, etc. Diese Dienstleistung dient dazu um Vereinsamung vorzubeugen, oder zur Entlastung pflegender Angehörigen.
Hauswirtschaftliche- und sozialbetreuerische Leistungen werden nur im Zusammenhang mit pflegerischen Leistungen erbracht.
Die Höhe des Tarifes entnehmen Sie der Rubrik: Tarife
Diese Leistungen werden von der Zusatzversicherung der Krankenkasse übernommen. Auf Wunsch beraten wir Sie über die Abklärung bei Ihrer Krankenkasse.